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   BGH, 05.07.1974 - RiZ(R) 5/73   

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https://dejure.org/1974,3631
BGH, 05.07.1974 - RiZ(R) 5/73 (https://dejure.org/1974,3631)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1974 - RiZ(R) 5/73 (https://dejure.org/1974,3631)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1974 - RiZ(R) 5/73 (https://dejure.org/1974,3631)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Frage der Zuständigkeit des Präsidenten eines Oberlandesgerichts für die Abordnung eines Richters ohne Zustimmung des Betroffenen - Voraussetzungen für eine Abordnung ohne Zustimmung des Betroffenen - Grundgesetzliche Gewährung der richterlichen Unabhängigkeit - ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 05.07.1974 - RiZ(R) 5/73
    Er darf nicht durch Eingriffe Unbefugter verdrängt werden (BVerfGE 21, 139, 145).
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

    Auszug aus BGH, 05.07.1974 - RiZ(R) 5/73
    Im Interesse der Rechtsuchenden gewährleistet das Grundgesetz dem Richter neben der sachlichen Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG) auch die persönliche Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 2 GG), die an die Einweisung in die Planstelle für die Dauer der Amtszeit anknüpft (BVerfGE 4, 331, 345).
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BGH, 05.07.1974 - RiZ(R) 5/73
    Vor allem soll, wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 17, 294, 299 des näheren dargelegt hat, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG der Gefahr vorbeugen, daß die Justiz durch eine Manipulierung der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, insbesondere daß im Einzelfall durch die Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter ad hoc das Ergebnis der Entscheidung beeinflußt wird, gleichgültig, von welcher Seite die Manipulierung ausgeht.
  • BGH, 18.01.1972 - 5 StR 438/71

    Bestellung eines Amtsgerichtsrates zum Mitglied bei dem übergeordneten

    Auszug aus BGH, 05.07.1974 - RiZ(R) 5/73
    Diese Bestimmung deutet zunächst auf die Zuständigkeit des Justizministeriums hin (so in anderem Zusammenhang BGHSt 24, 283, 284).
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